Verbandsarbeit

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BAG WBR – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnortnahe Berufliche Rehabilitation

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnortnaher Beruflicher Rehabilitationseinrichtungen (BAG WBR) vertritt Leistungserbringer in der beruflichen Rehabilitation. Ihre Mitglieder definieren sich (satzungsgemäß verankert) über gemeinsame Zielgruppen, Wohnort- und Betriebsnähe und über die Qualität ihrer Leistungen. Die Mitgliedseinrichtungen verstehen sich als Einrichtungen im Sinne des § 35 SGB IX. Die Synapse Weimar KG organisiert die Geschäftsführung der BAG WBR und stellt die Geschäftsstelle.

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Qualitätsgemeinschaft Berufliche Rehabilitation

Die Qualitätsgemeinschaft berufliche Rehabilitation e. V. ist ein Zusammenschluss von Leistungserbringer der beruflichen Rehabilitation und Privatpersonen. Entsprechend Ihrer Satzung unterstützt die Qualitätsgemeinschaft die Einrichtungen bei der Weiterentwicklung ihrer Qualitätspolitik durch Beratung und Weiterbildung der Beschäftigten. Sie vertritt die Einrichtungen in entsprechenden Fachgremien.

Die Synapse Weimar stellt die Geschäftsstelle der Qualitätsgemeinschaft und organisiert die Vereinstätigkeit. Derzeit ist der Geschäftsführer der Synapse Weimar Vorsitzender der Qualitätsgemeinschaft.